Das Tagfahrlicht (kurz
TFL) wird, wie der Name schon sagt, am Tage benutzt. Selbst bei strahlendem Sonnenschein wird dieses Licht eingesetzt und erhöht so die Sicherheit im Straßenverkehr. Darunter versteht man lichtschwache, verbrauchsarme und langlebige Leuchten.
Das Tagfahrlicht kann durch Zusatzleuchten nachgerüstet werden, oder mit speziellen Fahrlichtschaltungen, die die Lichtleistung der Standardscheinwerfer verändern. Die Tagfahrleuchten sind nicht zur Ausleuchtung der Straße geeignet, sie sorgen lediglich für eine bessere Sichtbarkeit des Autos.
Das Einschalten des normalen Abblendlichtes wäre auch eine Möglichkeit im Straßenverkehr auf sich aufmerksam zu machen, aber so viel Lichtleistung ist garnicht nötig. Bei der Verwendung von Tagfahrlicht geht es nicht um maximale, sondern um optimale Signalwirkung.
Glühlampen-Tagfahrlicht
- Nachrüstsets bestehend aus je zwei kleinen Scheinwerfern, die an der Front des Fahrzeuges befestigt werden. Als Leuchtmittel dienen Halogen-Lampen deren Licht meist gelblich leuchtet.
LED-Tagfahrlicht
Wie bei den Glühlampen-
TFL, jedoch werden hier statt der Glühbirne
LEDs eingesetzt. Die Anzahl und Anordnung der
LEDs variieren zwischen den Herstellern.
Fahrlichtschaltungen / Module
- Hier benötigt man keine zusätzlichen Lichtquellen. Es wird eine Relaisschaltung in den Stromkreis der herkömmlichen Abblendscheinwerfer integriert.
Das Modul bewirkt eine Reduzierung der Leuchtstärke der Scheinwerfer. Beim Starten des Motors wird das Abblendlicht automatisch im gedimmten Zustand angeschaltet.
Bei einfachen und günstigen Modulen leuchten oft auch die Armaturen, Heckleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung. Dies kostet zusätzlich Strom.
Fortgeschrittene Module schalten lediglich das Abbendlicht in gedimmtem Zustand ein. Dies spart zusätzlichen Strom und erhöhen die Lebensdauer von Glühbirnen.
Pro Tagfahrlicht
- bessere Sichtbarkeit in der Dämmerung und bei tief stehender Sonne
- leichteres Erkennen von anderen Verkehrsteilnehmern im Augenwinkel
speziell bei LED-TFL
- hohe Lebensdauer der Leuchtmittel
- geringer Stromverbrauch
Contra Tagfahrlicht
- Anschaffungskosten
- Stromkosten bei gedimmtem Abblendlicht hoch
- eventuelle Gefährdung durch Übersehen anderer Verkehrsteilnehmer ohne Tagfahrlicht
TÜV, Zulassung und Rechtliches / ECE-87-Richtlinien
- Maximal 42 Watt für beide Scheinwerfer zusammen
- Beim Einschalten des normalen Abblendlichtes müssen die Tagfahrlichter automatisch ausgeschaltet werden.
- Die Größe der leuchtenden Fläche muss nach ECE-R87 nur mindestens 25 cm² und darf maximal 200 cm² betragen
- Montageort: Fahrzeugfront
- Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
- Abstand vom Boden: mindestens 250mm, maximal 1500mm.
- Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600mm.
- Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm.
- Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen.
In den blau gekennzeichneten Ländern herrscht Tagfahrlicht-Pflicht, in den hellblau gekennzeichneten nur eingeschränkte Lichtpflicht.
